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Satzung

 
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hjp



Anmeldungsdatum: 08.06.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Maintal

BeitragVerfasst am: 08.06.2009, 08:20    Titel: Satzung Antworten mit Zitat

Schon an den Satzungen kannst DU sie erkennen !!! Parteien, die einfach die Standardsatzungen und Vorgaben des BuWaL umsetzen, werden sich von den ETABLIERTEN Parteien nicht unterscheiden.

Diejenigen, die jedoch dem VORSTAND nicht alle Verantwortung übertragen und immer über die wichtigen Fragen ihre Mitglieder entscheiden lassen machen den ersten Schritt in Richtung DEMOKRATIE.

Wenn dann eine Partei auch noch in Sachfragen die Mitglieder entscheiden läßt, dann ist die zweite Hürde zur DEMOKRATIE genommen.

Wenn sie dann noch Dialoge anstatt Diskurse für die Entscheidungsfindung eine gewaltfreie Kommunikation lebt, dann trägt sie das Prädikat "demokratisch" zurecht.

Wo findet man denn die Satzung des Bündnisses für die Zukunft?
_________________
hjp
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Hans-Joachim



Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 88
Wohnort: 51674 Wiehl

BeitragVerfasst am: 10.06.2009, 14:55    Titel: Satzung soll innerparteiliche Demokartie fördern Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die Satzung von Bündnis für die Zukunft finden sie hier: http://www.buendnis-zukunft.de/programm/satzung.pdf

Eine Satzung muß die innerparteiliche Demokratie gewährleisten und muß das Festsetzen von Parteieliten verhindern.
Wir stimmen mit ihrem Anliegen daher völlig überein und haben versucht dies in unserer Satzung zu berücksichtigen.

Gleichzeitig möchten mir viele Menschen zur politischen Aktivität einladen. Daher heißt es in unserer Satzung u.a.:

§ 5 Freie Mitarbeit
1. Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen gleicher Zielsetzung, können auch in Teilbereichen in freier Mitarbeit
ihre Ziele innerhalb der Partei vertreten.
___________________________________
§ 8 Bundesmitgliederversammlung
Alle Mitglieder und freien Mitarbeiter haben Rederecht. Beschränkung der Redezeit ist zulässig.
8. Anträge zur Bundesmitgliederversammlung können von 10 Mitgliedern bzw. freien Mitarbeitern gestellt
werden.
13. Jedes Parteimitglied hat das satzungsmäßige Recht, seine politischen Ansichten, bei Bezahlung der Kosten,
an alle anderen Mitglieder versenden zu lassen.
_______________________________________________
§ 13 Urabstimmung
1. Auf Antrag der Bundesmitgliederversammlung, des Bundesvorstandes, von zwei Landesverbänden,
5 Kreisverbänden oder 5 % der Mitglieder, findet eine Urabstimmung statt.
2. Der in einer Urabstimmung bekundete Wille der Mitglieder ist für alle Parteiinstanzen verbindlich.
3. Während der Urabstimmung ist jede Handlung zu unterlassen, die zu verbindlichen Festlegungen in den
kontroversen Fragen führt.
4. Verschiedenen Auffassungen ist gleicher Weise und gleichem Umfang die Darstellung der Standpunkte zu
ermöglichen.
5. Die Abstimmungsvorlagen sind allen Mitgliedern 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin zuzusenden.
6. Es müssen mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung teilnehmen und 90 % der Vorlage
zustimmen.
7. Die Abstimmung endet zwei Wochen nach Abstimmungsdatum. (Poststempel)
_______________________________________
§ 14 Innerparteiliche Demokratie
1. Bezahlte politische Arbeit im Bundesvorstand oder in Landesvorständen oder als Abgeordnete im Landes-,
Bundes- oder Europaparlament, ist grundsätzlich nur für zwei Legislaturperioden möglich. Verlängerungen
einer Legislaturperiode bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder bzw. der DelegiertInnen.
2. Doppelmandate und Kombinationen von Parteiamt und Mandat sind ab Landesebene unzulässig.
3. Mandatsträger/Innen dürfen nicht zugleich Regierungsmitglieder sein.
4. Damit die Einkommensunterschiede von Volksvertretern zur Normalbevölkerung nicht zur Überprivilegierung
werden, erklären sich die Mandatsträger von Bündnis Zukunft bereit, die über A13 (öffentliche
Besoldungsordnung; Studienrat, Pfarrer, akademischer Rat u. dergl.) hinausgehende Bezüge an einen
Sozial-, Öko- oder Friedensfonds zu spenden. Die Spender haben dabei das Recht sich selbst auszusuchen
welche Projekte sie fördern wollen.
5. Die Annahme von Zuwendungen aller Art von Firmen, Interessengruppen und Einzelpersonen ist verboten.
6. Die Einkommensverhältnisse, Beteiligungen und Mitgliedschaften aller Mandatsträger von Bündnis Zukunft
sind während ihrer öffentlichen Tätigkeit im Internet offen zu legen. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter.
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