Artikel 40 Abs.3 der geplanten europäischen Verfassung lautet wörtlich:
Die Mitgliedstaaten v e r p f l i c h t e n sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.
Es wird ein europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu f ö r d e r n , zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu beteiligen sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.
(Quelle/nachzulesen unter: eu.de-kommission@cec.eu.int)
Aber..
..ein europäisches Amt für Abrüstung, zivile Krisenprävention, Wirtschaftsentwicklung, Gesundheit, Soziales oder ähnliches sucht man dagegen in dieser Verfassung vergeblich ...
Allein die Rüstungslobby findet Profit-Garantien in der EU-Verfassung.
M a c h e n S I E d i e s e n S k a n d a l ü b e r a l l b e k a n n t !
Diese "Verbesserungen" der militärischen Fähigkeiten werden mit weiterem Sozialabbau und Staatsverschuldung von allen EU-Bürgern bezahlt werden müssen. - Die Rüstung von heute ist der Sozialabbau von morgen!
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